Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma QAZ Reinhard Bachmann gelten.
§ 1 Allgemeines
Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung bestimmen sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers.
Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, soweit nicht anders vereinbart.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise angemessen zu ändern, wenn sich nach Vertragsschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen ergeben, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen.
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
Skontoabzüge bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.
§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung
Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Lieferfrist
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen.
Dazu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe.
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat.
Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages ab.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Mängeln der Kaufsache leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: Januar 2025
